Die
häufigsten Verträge sind Kaufverträge,
Schenkungsverträge, Tausch- und Übergabsverträge
für Liegenschaften, ebenso Miet- und Pachtverträge,
Wohnungseigentumsverträge sowie Kredit- und
Darlehensverträge, im Wirtschaftsrecht vorrangig
Gesellschaftsverträge, Kooperations- und Werkverträge. Dazu
gehört auch die Übernahme der Treuhandschaft.
Die Wichtigkeit
einer richtigen und ordnungsgemäßen Vertragsgestaltung zeigt
sich oft erst nach Jahren, wenn einzelne Vertragspunkte strittig
werden. Eine klare und korrekte Formulierung des Vertragstextes ist
ebenso wichtig, wie das Erkennen allfälliger künftiger
Streitpunkte.
Die anwaltliche
Erfahrung, vorrangig Prozesserfahrung, ist ein wesentlicher Faktor, der
die Vertragserrichtung und Vertragsgestaltung beeinflusst.
Im
Liegenschaftsbereich gewährleistet die treuhändige Abwicklung
durch den Anwalt als Mitglied des Treuhandverbandes der Tiroler
Rechtsanwaltskammer sowohl für die Verkäufer- als auch
für die Käuferseite eine erhebliche zusätzliche
Sicherheit, die dem Käufer einer Liegenschaft gewährleistet,
dass die Kaufpreiszahlung nur dann an den Verkäufer weitergeleitet
wird, wenn das Eigentumsrecht des Käufers grundbücherlich
sichergestellt ist und dem Verkäufer die Sicherheit gibt, dass er
auch tatsächlich das Kaufpreisrealisat erhält.
Bereits die Gründung eines Unternehmens bedarf
umfangreicher rechtlicher Beratung. Dies beginnt bereits bei der Wahl
der richtigen Gesellschaftsform, ob Einzelunternehmen,
Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Die Abklärung
gewerberechtlicher Fragen, der Beteiligung an oder von anderen
Unternehmen, der Beratung im Fall von Zahlungsschwierigkeiten und endet
letztlich mit der Liquidation oder Auflösung des Unternehmens.
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