Die Geltendmachung
von Ersatzansprüchen gibt es sowohl im privaten als auch im
beruflich-betrieblichen Bereich: Dabei geht es nicht um die
Durchsetzung von solchen Ansprüchen, sondern auch um deren Abwehr.
Vom Verkehrsunfall,
Arbeitsunfall oder Schiunfall bis zur Geltendmachung oder Abwehr
ärztlicher Haftpflichtansprüche ist das Spektrum des
Schadenersatzrechtes sehr weit gefasst.