Die Vertretung gegenüber Behörden bedarf fundierter rechtlicher Kenntnisse, bei denen auch die Erfahrung des Anwaltes eine große Rolle spielt.
Die anwaltliche Vertretung reicht von Beratungsgesprächen bei oder mit den Behörden bis zur Einbringung von Rechtsmitteln in allgemeinen Verwaltungsverfahren oder Verwaltungsstrafverfahren.